Verkauf und Konsumation von Lebensmitteln in Innenbereichen nicht erlaubt


Sämtliche gastronomischen Tätigkeiten in Innenräumen sind nicht erlaubt. Für die Konsumation von Essen und Getränken stehen ausschliesslich die Gartenwirtschaften bereit.

Gemäss der aktuellen Corona Covid-19 Verordnung des Bundesrates sind gastronomische Tätigkeiten in Innenräumen nicht erlaubt. Das betrifft auch Club-Trainings und Wettkämpfe. Die Verköstigung mit Getränken und Esswaren hat ausschliesslich im Freien stattzufinden. Dazu kann ein Gastro-Betrieb eine Gartenwirtschaft in Betrieb nehmen. Aber auch dort gilt ein Schutzkonzept mit maximales Anzahl Personen pro Tisch, Maskentragpflicht, Abstand und Registration. In Innenbereichen sollten die Dartbereiche möglichst visuell abgetrennt werden, damit klar ist, wo ein Club-Training oder ein Wettkampf stattfindet. Bei der Anzahl Personen gilt einerseits, dass die Abstände von 1.5 Meter eingehalten werden können und die maximale Anzahl von 15 Personen nicht überschritten wird.

20.04.2021, Thomas Weber




Schutzkonzept VFC (per 19.4.21)

 

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